Die humanitäre Herausforderung

„Städte sind keine Angriffsziele!“

Mayors for Peace

Jede Kultur hat ihre eigenen Kriegsregeln. Diese Regeln haben Verschiedenes gemeinsam, etwa die Unterscheidung zwischen Krieg und Frieden und zwischen Soldaten und Zivilisten, sowie den Grundsatz, dass Kriege nachhaltig beendet und ihre Zerstörung und die Zahl der Todesopfer so gering wie möglich gehalten werden müssen.

Die massive Zerstörungskraft von Atomwaffen macht eine Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Zielen unmöglich. Die langfristigen Folgen würden die sozialen und ökologischen Grundlagen der zukünftigen Menschheitsgenerationen zerstören.

Zivile Opfer des Krieges

Die Geschichte des 20. Jahrhunderts war geprägt von einer zunehmenden Missachtung dieser Kriegstraditionen. Im Ersten Weltkrieg waren 5% der Todesopfer Zivilisten, im Zweiten Weltkrieg bereits fast die Hälfte. Heute beträgt der Anteil der zivilen Opfer bei nationalen Konflikten 75% und noch mehr bei internationalen Konflikten

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Quelle: Promotion and Protection of the Rights of Children, 1996, UN

80 km

80 km beträgt die Reichweite von radioaktivem Niederschlag. Im Laufe der Zeit sterben Tausende Menschen in diesem Umkreis an Krebs oder der Strahlenkrankheit.

10 km

Rund die Hälfte der Menschen innerhalb dieses Umkreises stirbt in unmittelbarer Folge der Atombombenexplosion an Verletzungen und Verbrennungen. Viele versterben wenig später an den Folgen der Brände oder an der Strahlenkrankheit.

5 km

Die Mehrheit der Menschen im Umkreis von 5 km stirbt an Explosionsverletzungen, Rauchvergiftung oder der Strahlenkrankheit.

3 km

Ein radioaktiver Feuerball, der heißer ist als die Sonne und die Zerstörungskraft von 100.000 Tonnen TNT besitzt, tötet alles und jeden im Umkreis von 3 km.

Zerstörungskraft einer 100‑KT‑Atombombe

Quelle: Catastrophic Humanitarian Harm, 2012, ICAN

„Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“

Artikel 22, Haager Landkriegsordnung

Humanitäres Völkerrecht und Atomwaffen

Im Jahr 1961 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, die besagte: „Jeder Staat, der nukleare und thermonukleare Waffen anwendet, begeht dadurch Vertragsbruch gegenüber der Charta der Vereinten Nationen, verstößt gegen die Gesetze der Menschlichkeit und begeht ein Verbrechen gegen Menschheit und Zivilisation.“

1996 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof ein Rechtsgutachten, wonach die Anwendung oder Androhung der Anwendung von Atomwaffen grundsätzlich gegen die Prinzipien des Völkerrechts verstößt.

Im Schlussdokument der 2010 abgehaltenen Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen brachten die teilnehmenden Staaten ihre tiefe Besorgnis über die humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen zum Ausdruck und unterstrichen die Notwendigkeit, dass alle Staaten sich stets an das geltende Völkerrecht und damit auch an das humanitäre Völkerrecht halten.
2017 wurde in den Vereinten Nationen ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen angenommen. Der Vertrag verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.

Verträge über die Ächtung inhumaner Waffen 

2017

Atomwaffenverbotsvertrag

2008

Übereinkommen über Streumunition

1997

Ottawa-Konvention (Verbot von Landminen)

1993

Chemiewaffenkonvention

1972

Biowaffenkonvention

1925

Genfer Giftgas-Protokoll

1868

Petersburger Erklärung (erste förmliche Vereinbarung über das Verbot der Nutzung bestimmter Waffen im Krieg)

Internationales Rotes Kreuz und Rothalbmondbewegung

„Um den Einsatz von Atomwaff­en wirksam zu verhindern, ist es nach Ansicht des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) erforderlich, Verhandlungen über die Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen internationalen Vertrags zu führen, der solche Wa­ffen ächtet und endgültig beseitigt.“

Im April 2010 veröffentlichte Jakob Kellenberger, damaliger Präsident des IKRK, eine Stellungnahme zum Thema Atomwaffen. Darin betonte er, dass das Engagement der Organisation über rein rechtliche Erwägungen hinausgehen müsse.

Im November 2011 nahm die Delegiertenversammlung des Internationalen Roten Kreuzes und der Rothalbmondbewegung eine Resolution mit dem Titel „Auf die Beseitigung von Atomwaffen hin arbeiten“ an und forderte konkrete Maßnahmen, um ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Verbots und der Beseitigung solcher Waffen zu schaffen.